AGB Schwertrans-Service Nöpel Speditions GmbH

§ 1 Geltungsbereich Vertragsgegenstand

  1. Unsere Leistungen erfolgen ausschließlich auf Grundlage der nachstehenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB). Diese gelten auch für alle künftigen Geschäfte mit dem Auftraggeber. Spätestens mit der Inanspruchnahme unserer Leistungen gelten sie als angenommen.
  2. Entgegenstehende oder abweichende Bedingungen des Auftraggebers erkennen wir nur an, wenn wir ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zugestimmt haben. Unsere AGB gelten auch dann, wenn wir in Kenntnis entgegenstehender oder abweichender Bedingungen die Leistung vorbehaltlos erbringen.
  3. Diese AGB gelten ausschließlich gegenüber Unternehmern, juristischen Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtlichen Sondervermögen.

§ 2 Vertragsschluss

  1. Unsere Angebote sind freibleibend und unverbindlich. Ein Vertrag kommt erst mit unserer schriftlichen Auftragsbestätigung oder durch Beginn der Leistungserbringung zustande.
  2. Mündliche Nebenabreden sowie Zusicherungen durch Mitarbeiter oder Vertreter bedürfen der schriftlichen Bestätigung.

§ 3 Mitwirkungspflichten des Auftraggebers

  1. Der Auftraggeber ist verpflichtet, alle für die Leistungserbringung relevanten Informationen rechtzeitig, vollständig und schriftlich zur Verfügung zu stellen, insbesondere:

    • Abfahrts- und Zielort,
    • Technische Daten von Fahrzeugen und Ladung (Maße, Gewicht etc.),
    • Art der Ladung,
    • Notwendige Ausnahmegenehmigungen.

    Auf Anforderung sind weitere Informationen unverzüglich nachzureichen.

§ 4 Leistungsumfang

  1. Die Beantragung aller erforderlichen Genehmigungen erfolgt im Namen und auf Rechnung des Auftraggebers.
  2. Die Disposition und Begleitung des Transports erfolgt ohne Übernahme von Nebenpflichten wie z. B. Nachlenkung, Be-/Entladung oder Sicherstellung baulicher Voraussetzungen.
  3. Verkehrslenkende Maßnahmen sind gesondert durch den Auftraggeber zu beantragen.
  4. Für Transportschäden, insbesondere an Straßen und öffentlichen Einrichtungen, haftet der Auftraggeber. Er stellt uns von etwaigen Ansprüchen Dritter frei.
  5. Der Auftraggeber hat keinen Anspruch auf eine bestimmte Streckenführung.
  6. Der Auftraggeber sichert zu, dass Fahrzeuge, Kennzeichen und Ladung den Genehmigungen entsprechen.
  7. Wir übernehmen keine Gewähr für die rechtzeitige Erteilung oder Gültigkeit von Genehmigungen oder die Pünktlichkeit von Begleitfahrzeugen.

§ 5 Preise und Zahlungsbedingungen

  1. Es gelten die Preise der Auftragsbestätigung zzgl. der gesetzlichen Mehrwertsteuer.
  2. Drittleistungen (z. B. Genehmigungsgebühren, Polizeibegleitung) sind nicht enthalten und werden zusätzlich berechnet.
  3. Zahlungen sind, sofern nicht anders vereinbart, innerhalb von 30 Tagen netto ohne Abzug zu leisten.
  4. Bei Zahlungsverzug fallen Verzugszinsen i. H. v. 8 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz an.
  5. Bei wirtschaftlicher Verschlechterung des Auftraggebers können wir Vorauszahlungen oder Sicherheiten verlangen.

§ 6 Leistungszeit

  1. Leistungstermine sind unverbindlich, sofern nicht schriftlich als Fixtermin vereinbart.
  2. Höhere Gewalt und unvorhersehbare Ereignisse berechtigen uns zur Verlängerung der Leistungszeit oder zum Rücktritt.
  3. Voraussetzung für die Einhaltung von Fristen ist die rechtzeitige Mitwirkung des Auftraggebers.

§ 7 Subunternehmer

  1. Wir sind berechtigt, Dritte mit der Vertragserfüllung zu beauftragen. Unsere Verantwortung bleibt davon unberührt.

§ 8 Sicherungsabtretung

  1. Der Auftraggeber tritt uns zur Sicherheit Forderungen gegen seine Kunden ab, die auf unseren Leistungen beruhen.
  2. Übersteigt der Wert der Sicherheiten unsere Forderungen um mehr als 10 %, geben wir auf Verlangen Sicherheiten frei.

§ 9 Haftung

  1. Wir haften bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit uneingeschränkt.
  2. Bei leichter Fahrlässigkeit haften wir nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten und nur für den typischen, vorhersehbaren Schaden.
  3. Die Haftung für Schäden aus der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit bleibt unberührt.
  4. Die Haftung für mittelbare Schäden und Folgeschäden ist ausgeschlossen, soweit gesetzlich zulässig.

§ 10 Nichtvertragliche Leistungen

  1. Unsere Mitarbeiter sind nicht verpflichtet, Weisungen Dritter vor Ort Folge zu leisten.
  2. Leistungen außerhalb des Vertrags (z. B. Nachlenkung, Be-/Entladung) bedürfen gesonderter Vereinbarung.
  3. Werden solche Leistungen dennoch erbracht, sind sie zusätzlich zu vergüten.
  4. Für Schäden, die durch solche Leistungen entstehen, haftet der Auftraggeber.

§ 11 Gerichtsstand und anwendbares Recht

  1. Gerichtsstand ist Wetter (Ruhr). Wir können den Auftraggeber auch an dessen allgemeinen Gerichtsstand verklagen.
  2. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.

Stand: 2025