AGB Schwertrans-Service Nöpel Speditions GmbH

§ 1 Geltungsbereich Vertragsgegenstand

Es gelten ausschließlich unsere Liefer- und Zahlungsbedingungen, mit denen sich unser Kunde bei Auftragserteilung einverstanden erklärt, und zwar ebenso für künftige Geschäfte, auch wenn nicht ausdrücklich auf sie Bezug genommen wird, sie aber dem Besteller bei einem von uns bestätigten Auftrag zugegangen sind. Wird der Auftrag abweichend von unseren Liefer- und Zahlungsbedingungen erteilt, so gelten auch dann nur unsere Liefer- und Zahlungsbedingungen, selbst, wenn wir nicht widersprechen. Abweichungen gelten also nur, wenn sie von uns ausdrücklich schriftlich anerkannt worden sind.

Wir sind berechtigt, die Ansprüche aus unseren Geschäftsverbindungen abzutreten.

Spätestens mit der Inanspruchnahme unserer Leistungen gelten sie als angenommen.

Entgegenstehende oder abweichende Bedingungen des Auftraggebers erkennen wir nur an, wenn wir ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zugestimmt haben. Unsere AGB gelten auch dann, wenn wir in Kenntnis entgegenstehender oder abweichender Bedingungen die Leistung vorbehaltlos erbringen.

Diese AGB gelten ausschließlich gegenüber Unternehmern, juristischen Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtlichen Sondervermögen.

§ 2 Vertragsschluss

Unsere Angebote sind freibleibend und unverbindlich. Ein Vertrag kommt erst mit unserer schriftlichen Auftragsbestätigung oder durch Beginn der Leistungserbringung zustande.

Mündliche Nebenabreden sowie Zusicherungen durch Mitarbeiter oder Vertreter bedürfen der schriftlichen Bestätigung.

§ 3 Mitwirkungspflichten des Auftraggebers

Der Auftraggeber ist verpflichtet, alle für die Leistungserbringung relevanten Informationen rechtzeitig, vollständig und schriftlich zur Verfügung zu stellen, insbesondere:

        Abfahrts- und Zielort,

        Technische Daten von Fahrzeugen und Ladung (Maße, Gewicht etc.),

        Art der Ladung,

        Notwendige Ausnahmegenehmigungen.

    Auf Anforderung sind weitere Informationen unverzüglich nachzureichen.

§ 4 Leistungsumfang

Die Beantragung aller erforderlichen Genehmigungen erfolgt im Namen und auf Rechnung des Auftraggebers.

Die Disposition und Begleitung des Transports erfolgt ohne Übernahme von Nebenpflichten wie z. B. Nachlenkung, Be-/Entladung oder Sicherstellung baulicher Voraussetzungen.

Verkehrslenkende Maßnahmen sind gesondert durch den Auftraggeber zu beantragen.

Für Transportschäden, insbesondere an Straßen und öffentlichen Einrichtungen, haftet der Auftraggeber. Er stellt uns von etwaigen Ansprüchen Dritter frei.

Der Auftraggeber hat keinen Anspruch auf eine bestimmte Streckenführung.

Der Auftraggeber sichert zu, dass Fahrzeuge, Kennzeichen und Ladung den Genehmigungen entsprechen.

Wir übernehmen keine Gewähr für die rechtzeitige Erteilung oder Gültigkeit von Genehmigungen oder die Pünktlichkeit von Begleitfahrzeugen.

§ 5 Preise und Zahlungsbedingungen

Es gelten die Preise der Auftragsbestätigung zzgl. der gesetzlichen Mehrwertsteuer.

Drittleistungen (z. B. Genehmigungsgebühren, Polizeibegleitung) sind nicht enthalten und werden zusätzlich berechnet.

Zahlungen sind, sofern nicht anders vereinbart, innerhalb von 30 Tagen netto ohne Abzug zu leisten.

Bei Zahlungsverzug fallen Verzugszinsen i. H. v. 8 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz an.

Bei wirtschaftlicher Verschlechterung des Auftraggebers können wir Vorauszahlungen oder Sicherheiten verlangen.

Befindet sich der Käufer uns gegenüber mit irgendwelchen Zahlungsverpflichtungen im Verzug, so werden alle bestehenden Forderungen sofort fällig.

 

Eine Aufrechnung durch den Kunden mit Gegenansprüchen ist ausgeschlossen, es sei denn, die Gegenansprüche sind unbestritten oder rechtskräftig festgestellt. Die Geltendmachung eines Zurückbehaltungsrechts durch den Kunden ist ausgeschlossen, es sei denn, es beruht auf demselben Vertragsverhältnis oder die Gegenansprüche sind unbestritten oder rechtskräftig festgestellt.

Sämtliche Zahlungen, wenn auf der Rechnung angegeben, sind mit schuldbefreiender Wirkung ausschließlich an die VR Factoring GmbH, Platz der Republik 6, 60325 Frankfurt am Main, zu leisten, an die wir unsere gegenwärtigen und künftigen Ansprüche aus unserer Geschäftsverbindung abgetreten haben. Auch unser Vorbehaltseigentum, der entsprechenden Rechnungen, haben wir auf die VR Factoring GmbH übertragen.

Zur Geltendmachung der Rechte aus Eigentumsvorbehalt ist ein Rücktritt vom Vertrag nicht erforderlich, es sei denn, der Debitor ist Verbraucher.

Zur Erfüllung unseres Factoring-Vertrages (Abtretung unserer Forderungen und Übergabe des Debitorenmanagements) werden wir folgende Daten an das Finanzdienstleistungsinstitut VR Factoring weiterleiten:

  • •Namen und Anschrift unserer Debitoren
  • •Daten unserer Forderungen gegenüber unseren Debitoren (insbesondere Bruttobetrag und Fälligkeitsdatum)
  • •ggf. Namen von Ansprechpartnern und Kontaktdaten unserer Debitoren (Telefonnummer, E-Mail-Adresse) in deren Hause zur Abstimmung der Debitorenbuchhaltung

Die VR Factoring wird die Firmendaten der Debitoren an Auskunfteien und Warenkreditversicherer weitergeben sowie an Auftragsverarbeiter (IT-Datenverarbeitung, Druckdienstleister etc.).

Die weiteren Einzelheiten zur Datenverarbeitung ergeben sich aus der „Aufklärung Datenschutz“ der VR Factoring GmbH, die Sie online unter http://www.vr-factoring.de/datenschutz einsehen und herunterladen können.

§ 6 Leistungszeit

Leistungstermine sind unverbindlich, sofern nicht schriftlich als Fixtermin vereinbart.

Höhere Gewalt und unvorhersehbare Ereignisse berechtigen uns zur Verlängerung der Leistungszeit oder zum Rücktritt.

Voraussetzung für die Einhaltung von Fristen ist die rechtzeitige Mitwirkung des Auftraggebers.

§ 7 Subunternehmer

Wir sind berechtigt, Dritte mit der Vertragserfüllung zu beauftragen. Unsere Verantwortung bleibt davon unberührt.

§ 8 Sicherungsabtretung

Der Auftraggeber tritt uns zur Sicherheit Forderungen gegen seine Kunden ab, die auf unseren Leistungen beruhen.

Übersteigt der Wert der Sicherheiten unsere Forderungen um mehr als 10 %, geben wir auf Verlangen Sicherheiten frei.

§ 9 Haftung

Wir haften bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit uneingeschränkt.

Bei leichter Fahrlässigkeit haften wir nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten und nur für den typischen, vorhersehbaren Schaden.

Die Haftung für Schäden aus der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit bleibt unberührt.

Die Haftung für mittelbare Schäden und Folgeschäden ist ausgeschlossen, soweit gesetzlich zulässig.

§ 10 Nichtvertragliche Leistungen

Unsere Mitarbeiter sind nicht verpflichtet, Weisungen Dritter vor Ort Folge zu leisten.

Leistungen außerhalb des Vertrags (z. B. Nachlenkung, Be-/Entladung) bedürfen gesonderter Vereinbarung. Eine Haftung für Arbeiten außerhalb von vertraglich vereinbarten Leistungen sind generell ausgeschlossen.

Werden solche Leistungen dennoch erbracht, sind sie zusätzlich zu vergüten.

Für Schäden, die durch solche Leistungen entstehen, haftet der Auftraggeber.

§ 11 Gerichtsstand und anwendbares Recht

Gerichtsstand ist nach unserer Wahl der Sitz der Firma in Wetter an der Ruhr oder Frankfurt am Main. Wir können den Auftraggeber auch an dessen allgemeinen Gerichtsstand verklagen.

Die Vertragsbeziehung unterliegt ausschließlich dem deutschen Recht, insbesondere dem Bürgerlichen Gesetzbuch und Handelsgesetzbuch. Die Bestimmungen des UN-Kaufrechts finden keine Anwendung.

 

 

Stand:02/ 2026